Geschäftsbedingungen der Firma „Leckageortungsservice Kolberg“
1. Allgemeines
1.1 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende mündliche Absprachen werden nur Bestandteil unserer Vereinbarungen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
1.2 Wir sind berechtigt , Aufträge ganz oder in Teilen durch Nachunternehmer ausführen zu lassen. Wir sind auch berechtigt, beauftragte Leistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden an Nachunternehmer zu übertragen.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Die Bindungswirkung unserer Angebote beläuft sich auf eine Woche ab Datum der Übermittlung des Angebots.
2.2 Der Auftrag hat schriftlich zu erfolgen. Die Annahmeerklärung eines von ihnen unterbreiteten Angebots erfolgt durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Arbeitsaufnahme innerhalb einer Annahmefrist von einer Woche ab Datum der Übermittlung des Angebots.
2.3 Soweit eine Leckageortung beauftragt worden ist, ist Gegenstand des Vertrages lediglich die fachgerechte Ausführung der Suche und nicht das tatsächliche auffinden eines Lecks. Der tatsächliche Erfolg kann nicht gewährleistet werden.
2.4 Die Mitarbeiter der Firma „Leckageortungsservice Kolberg“ sind nicht befugt , mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt der Auftragsbestätigung hinausgehen.
3. Leistungszeiten und/oder-Termine, Rücktritt
3.1 Liefer-/Leistungstermine oder -fristen sind für uns nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbahrt wurden. Der Kunde kann die Leistung/Lieferung nicht vor Ablauf der unverbindlichen Liefer-/Leistungszeit verlangen.
3.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnungen usw.), haben wir nicht zu vertreten. Das ist auch dann der Fall, wenn sie bei den von uns zur Erfüllung der Verbindlichkeit beauftragten Unternehmen eintreten. Sie berechtigen uns, die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3.3 Der Kunde kann uns zwei Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Leistungstermins oder einer unverbindlichen Leistungszeit schriftlich auffordern, binnen einer Frist von zwei weiteren Wochen zu leisten. Nach Ablauf der weiteren Woche geraten wir in Verzug, sofern wir vorher zur Leistung aufgefordert wurden. Bei der Berechnung ist 3.2 zu berücksichtigen.
3.4 Zu Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt.
4. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers
4.1 Mit Ausnahme einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen sind Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz wegen Pflichtverletzung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausgeschlossen.
4.2 Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet die Firma „Leckageortungsservice Kolberg“ -gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Höhe eines eventuellen Schadenersatzanspruches ist in diesem Fall begrenzt auf den typischen vorhersehbaren Schadens. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Firma „Leckageortungsservice Kolberg“ vor Vertragsschluss schriftlich auf besondere atypische Risiken , atypische Schadensmöglichkeiten und ungewöhnliche Schadenshöhen hinzuweisen. Die Haftung für jegliche darüber hinausgehende Folgeschäden, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden und für Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen. Sämtliche Haftungsbeschränkungengelten nicht für Ansprüche im Zusammenhang mit der Verletzung desLebens, des Körpers oder der Gesundheit und weiteren zwingenden haftungsbegründeten Vorschriften.
5. Schadenersatzanspruch des Auftragnehmers
5.1 Kündigt der Kunde einen von uns schriftlich bestätigten Auftrag vor Erbringung der Leistung nachunserem Erscheinen, also vor Ort, so sind wir berechtigt, einen entgangenen Gewinn in Höhe von 20% des Auftragswertes zu beanspruchen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedrigerals die Pauschale.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
6.1 Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises sowie für die sonstigen Leistungen, die vom Käufer zu erbringen sind, ist stets der Ort unserer gewerblichen Hauptniederlassung, derzeit Neu Wulmstorf.
6.2 Soweit der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Tostedt.
7. Schlussbestimmung und Datenschutz
7.1 Wir sind berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsverbindung erhaltenen personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
7.2 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.